1. Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich erfolgen und ist halbjährlich möglich:
    – bis zum 15. Mai für das erste Halbjahr,
    – bis zum 15. November zum Jahresende.
  2. Die Zahlung per Lastschrift ist obligatorisch (jährlich, halb- oder vierteljährlich).
  3. Bei Rechnungserstellung wird eine Gebühr von 3,00 EUR erhoben.
  4. Es gilt folgende Mahnregelung:
    Ist der Rechnungsbetrag 2 Wochen nach Rechnungsdatum nicht eingegangen erfolgt eine Zahlungserinnerung mit einem Zuschlag von 3,00 EUR. Ist der neue Betrag nach weiteren 2 Wochen noch nicht eingegangen, erfolgt die 1. Mahnung mit 5,- EUR Mahnzuschlag und einer Zahlfrist von 14 Tagen. Steht der Rechnungsbetrag dann immer noch aus, erfolgt die 2. Mahnung mit 5,- EUR Mahnzuschlag und einer Zahlfrist von 14 Tagen mit Androhung des Vereinsausschlusses. Im Anschluss daran folgt das gerichtliche Mahnverfahren.
  5. Für Kursteilnehmer/innen ist die Entrichtung der Kursgebühr eine Woche vor Beginn der ersten Kursstunde verbindlich.
  6. Beitragszahlungen sind in voller Höhe zu zahlen. Ferienzeiten oder aus anderen Gründen ausfallende Übungsstunden berechtigen nicht zu Zahlungskürzungen. Sofern besondere soziale Gründe es notwendig machen, kann eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages beantragt werden.
  7. Bei Sportunfällen während der VGS-Sportstunden haftet der VGS ausschließlich im Rahmen der mit der Sportversicherung vereinbarten, jeweils geltenden Verträge.